Finanzierung
DURCH DIE AGENTUR FÜR ARBEIT, JOBCENTER, DRV, BG ODER BFD
Wer bezahlt die Fortbildung?
Bei Arbeitslosen (ALG I & II) und Arbeitssuchenden bezahlt das jeweilige Amt (ARGE/Jobcenter, Arbeitsamt) u.U. den Lehrgang über einen sogenannten Bildungsgutschein. Bei Arbeitsunfähigkeit im alten Beruf bezahlt das jeweilige Amt (Berufsgenossenschaften oder die Deutsche Rentenversicherung) u.U. den Lehrgang über sogenannte Teilhabe am Arbeitsleben. Der Kostenträger für Ihre Weiterbildung ist die Agentur für Arbeit, das Jobcenter, die Berufsgenossenschaft,die Deutsche Rentenversicherung oder die Bundeswehr. Alternativ können Sie auch selbst zahlen. Für die Zugangsvoraussetzungen informieren Sie sich bitte Hier: WeiterbildungWas muss ich dafür tun?
Mit den Unterlagen aus dem Info-Gespräch zum Sachbearbeiter und sagen, das man diese Maßnahme machen will. Ist der gleiche Prozess für alle. Bei Rentenversicherung Teilhabe am Arbeitsleben bei Jobcenter und Agentur Bildungsgutschein. Nach Abgabe entscheidet das Amt (Tag dann per Post oder vom Sachbearbeiter Bescheid, mit dem man sich bei der SA meldet.Was bringt mir die Informationsveranstaltung?
Man lernt erstmal die Firma kennen. Persönlicher Kontakt. Man kann selber Fragen stellen. Man kriegt direkt die Einstellungszusage. Das macht es beim Amt einfacher. Und letzten Endes dann die Finanzierung. Personalausweis oder Aufenthaltstitel mitbringen. Sonst nichts.Ist die Informationsveranstaltung Pflicht?
Nein, aber sinnvoll. Wenn man da war leichtere Genehmigung. Und man sollte nichts anfangen, worüber man nicht genau Bescheid weiß.Was mache ich, wenn meine Finanzierung abgelehnt wird?
Dann kann man Widerspruch einlegen; wird in der Infoveranstaltung erklärt. Schriftlich Widerspruch und bestätigen lassen.
Welche Unterlagen genau brauche ich?
Zum Beantragen: Kursbeschreibung von der SA oder per Mail, dazu aktueller Maßnahmebogen und bei Infoveranstaltung die Einstellungszusage und Bestätigung der Teilnahme. Kann sein, dass man ein pol. Führungszeugnisse haben muss oder die unterschrieben Bestätigung, das man es nicht braucht.
Wird auch meine Anfahrt bezahlt?
Ja, das Amt bezahlt ein Monatsticket oder 20 Cent je Kilometer mit dem eigenen Fahrzeug. Den Fahrtkostenatrag bekommt man direkt bei der Genehmigung zum Kurs vom Amt. Beim Jobcenter und der Agentur für Arbeit bekommt man auch Kinderbetreuungskosten, wenn diese erforderlich sind. Ca. 150€, ändert sich aber ständig.